Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen

Der Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen wurde im Oktober 2024 auf Beschluss der deutschen Bischöfe eingerichtet. Er arbeitet unabhängig und ist gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz nicht weisungsgebunden.

Dem Gremium gehören neun Mitglieder an: sieben von einer unabhängigen Kommission ausgewählte Fachleute sowie zwei vom Betroffenenbeirat entsandte Personen. Sie bringen eine breite interdisziplinäre Expertise und langjährige Erfahrung im Bereich des Schutzes vor sexueller Gewalt und Gewalterfahrungen ein.

Zu den Aufgaben des Sachverständigenrates gehört die Prüfung der Strukturen und Maßnahmen der (Erz-)Diözesen zur Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen. Hierfür werden umfangreiche Datenerhebungen durchgeführt, ein überdiözesaner Jahresbericht erstellt und weiterführende Empfehlungen ausgesprochen.

Für Ihr Interesse an unserer Arbeit danken wir Ihnen sehr. Auf diesen Seiten informieren wir Sie kontinuierlich über unsere Aufgaben, Projekte und Ergebnisse. Wir freuen uns auf den Austausch und auf die gemeinsame Weiterentwicklung einer wirksamen Prävention und Intervention.

Aktuelles

am 27.04.2026 mit Dr. Ralf Bergner-Köther zum Thema: Frauen als Täterinnen bei sexuellem Kindesmissbrauch?.

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am 16. März 2026 mit Dr. Barbara Haslbeck zum Thema: Sexueller Missbrauch an Ordensfrauen im deutschsprachigen Raum – Einblick in die Ergebnisse einer empirischen Studie.

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Der Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen bei der Deutschen Bischofskonferenz ist ab heute (19. Februar 2026) mit einem eigenen Internetauftritt online.

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