Monitoring-Konzept

Monitoring bezeichnet im Allgemeinen die kontinuierliche Überwachung, Kontrolle und Analyse von Prozessen, Aktivitäten oder Ergebnissen, um deren Qualität, Wirksamkeit und Einhaltung von Standards sicherzustellen. Es dient dazu, Schwachstellen zu identifizieren, frühzeitig auf Probleme aufmerksam zu machen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Häufig werden Begriffe wie Monitoring, Compliance, Evaluation und Qualitätsmanagement als Synonyme bezeichnet.

Wissenschaftliche Erkenntnisse über das Monitoring

Nach Phineo (Hrsg., 2015) kann Monitoring als die regelmäßige Erhebung von Informationen verstanden werden, mit dem Ziel, Fortschritte zu überprüfen und Entwicklungen im Zeitverlauf sichtbar zu machen. Es dient weniger der punktuellen Bewertung einzelner Maßnahmen, sondern vor allem der Beobachtung von Trends und Strukturen. Im Unterschied zur Evaluation, die Ursachen und Wirkungen untersucht, liefert Monitoring eine kontinuierliche Grundlage für Steuerung und Entscheidungsprozesse (Rieder, Klinkhammer, Kuger, 2021; Phineo, Hrsg., 2015). International hat sich dabei das sogenannte ‚Systemmonitoring‘ als bewährte Maßnahme etabliert. Es erfüllt nach Döbert & Klieme (2010) im Wesentlichen drei Funktionen: Beobachtung, Analyse und die Darstellung wesentlicher Aspekte eines Systems. 

Ein weiterer Begriff der, zum Teil Ähnliches versucht zu beschreiben und häufig vor allem im wirtschaftsethischen Bereich vertreten ist, ist das sogenannte Compliance-Management. Compliance-Management lässt sich zunächst allgemein als das „Setzen von Verhaltensstandards und deren anschließender Kontrolle“ beschreiben (Wieland, 2008, S. 156)

Monitoring-Konzept des Sachverständigenrates

Das Statut des Sachverständigenrates beschreibt dessen Aufgabe wie folgt: „Der (…) Sachverständigenrat soll durch das Monitoring der bestehenden Maßnahmen der katholischen Kirche zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung ermöglichen. Erkenntnisse hieraus sowie Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Weiterentwicklung werden an die Bischöfe als Verantwortliche für den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen in den (Erz-)Bistümern gegeben.“

Im Kontext des Sachverständigenrats zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen bedeutet Monitoring die systematische Beobachtung und Auswertung von Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie deren Umsetzung in Institutionen. Der Sachverständigenrat analysiert bestehende Strukturen und Handlungskonzepte, überprüft deren Wirksamkeit und stellt sicher, dass Maßnahmen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt konsequent und nachhaltig angewendet werden. Dies umfasst sowohl die Evaluation von bestehenden Programmen als auch die Identifikation von Defiziten und die Empfehlung von Verbesserungsmaßnahmen, um die Betroffenen besser zu schützen und den institutionellen Umgang mit Gewalt und Missbrauch langfristig zu verbessern.

Quellenverzeichnis:

Döbert, H.,  Klieme, E. (2010). Indikatorengestützte Bildungsberichterstattung. In: Tippelt, R., Schmidt, B. (Hrsg.) Handbuch Bildungsforschung. Wiesbaden (3. Aufl.).

Phineo (Hrsg., 2021) Kursbuch Wirkung. Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen. Berlin (6. Aufl.).

Riedel, B., Klinkhammer, N., und Kuger, S. (2021) Grundlagen des Monitorings. München.

Wieland, J. (2008). Die Kunst der Compliance. In: Löhr, A., Burkatzki, E. (Hrsg.) Wirtschaftskriminalität und Ethik. München und Meering 2008, S. 155-170.