Prof. Dr. Judith Haase zu den SVR-Datenerhebungen

"Die Datenerhebung und -auswertung werden als dynamischer Prozess gestaltet, der von offener Kommunikation und gegenseitigem Lernen zwischen haupt- und ehrenamtlichen Akteur:innen in den Bistümern, Adressat:innen von Angeboten, Betroffenen und Sachverständigenrat lebt."

Ein zentrales Element zur Erfüllung des Monitoring-Auftrags und zur Erstellung der Jahresberichte sind die Datenerhebungen des Sachverständigenrates. Das Datenerhebungsverfahren ist zweiteilig aufgebaut und besteht aus quantitativen Online-Befragungen zum Umsetzungsstand der Interventionsordnung und der Rahmenordnung Prävention in allen 27 (Erz-)Bistümern und qualitativen Vor-Ort-Erhebungen in drei (Erz-)Bistümern, die jährlich in einem rotierenden Verfahren ausgelost werden. 

Quantitative Datenerhebungen

Die Online-Fragebögen wurden auf Grundlage der bestehenden Interventionsordnung und Rahmenordnung entwickelt, um eine präzise und vergleichbare Erhebung sicherzustellen. Zusätzlich fließen Interventions- und Aufarbeitungszahlen der Diözesen in die Auswertung ein. Ziel ist es, ein realistisches Bild des Umsetzungsstandes zu gewinnen und daraus fundierte Handlungsempfehlungen abzuleiten.

  • Der Fragebogen im Bereich Intervention umfasst ca. 200 Fragen (z. B. Zahlen zu Strukturen und Prozessen im Bereich Intervention, zur finanziellen und personellen Ausstattung, zu Hinweisen auf sexuellen Missbrauch, zu Beschuldigten, Taten, Tätern und Täterinnen, zu Betroffenen, zu unterschiedlichen Gewaltformen, zum Kirchenrecht, sowie als offene Fragen zur Weiterentwicklung des Interventionsverfahrens). Es wurde ein fünfjähriger Zeitraum der Jahre 2020 bis 2024 abgefragt.

  • Der Fragebogen im Bereich Prävention umfasst knapp 100 Fragen (z. B. Zahlen zu Strukturen und Prozessen im Bereich Prävention, zur finanziellen und personellen Ausstattung, Statistiken zur Teilnahme an Präventionsschulungen, zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse und zu institutionellen Schutzkonzepten – auch bei den vielfältigen kirchlichen Rechtsträgern). Obwohl sich die Abfrage nur auf Daten des Jahres 2024 bezog, ist der Umfang der Erhebung angesichts der komplexen Struktur kirchlicher Rechtsträger und Zuständigkeiten erheblich.

Die Entwicklung der Fragebögen erfolgte mit Unterstützung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe und wurde durch mehrere Pretests abgesichert. 

Zur Unterstützung der Stellen in der (Erz-)Bistümern hat das Gremienbüro des Sachverständigenrates ausführliche Arbeitshilfen, begleitende Datenerfassungstools sowie ein Glossar erstellt. Darüber hinaus wurden Sprechstunden und eine Hotline zur Datenerhebung angeboten. 

Qualitative Datenerhebungen

Ergänzend zu den Online-Befragungen führt der Sachverständigenrat Vor-Ort-Erhebungen in drei jährlich ausgelosten (Erz-)Bistümern durch. Ziel ist es, ein vertieftes Verständnis der jeweiligen Situation zu gewinnen.

Die Vor-Ort-Erhebungen umfassen:

  • (Einzel-)Interviews mit den Leitungen der Interventions- und Präventionsstellen

  • Fokusgruppen bzw. Gruppengespräche zu den Themen Prävention, Intervention und Betroffenenperspektive

Die Vor-Ort-Erhebungen des Jahres 2025 fanden im Juli statt. Zur inhaltlichen Vorbereitung fragte der Sachverständigenrat im Voraus von den drei (Erz-)Bistümern zwei Fallakten aus Interventionsfällen und Präventionsmaterialien an und fertige individualisierte Gesprächsleitfaden an. Die geführten Gespräche wurden aufgenommen, transkribiert, anonymisiert und fließen in den Jahresbericht ein. Im Rahmen der Besuche fanden zudem Abschlussgespräche mit ersten Empfehlungen an die (Erz-)Bistumsleitungen statt.

Zur Kontextualisierung der Ergebnisse pflegt der Sachverständigenrat außerdem den Austausch mit den jeweiligen UAKen der (Erz-)Bistümern.

Ausblick

Die erste Datenerhebung des Sachverständigenrates wurde im Zeitraum von Juni bis Oktober 2025 durchgeführt. Die Ergebnisse der Datenerhebungen werden in dem ersten Jahresbericht des Sachverständigenrates veröffentlicht werden und bilden die Grundlage der Empfehlungen. 

Bereits der Prozess einer einheitlichen Datenerhebung trägt zu einer stärkeren Standardisierung von Begriffen und Dokumentationswegen bei. Künftige Erhebungen ermöglichen es, Veränderungen über die Zeit systematisch zu erfassen.