Aufarbeitung

Gemäß der „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“  zwischen der UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) – heute Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – und der Deutsche Bischofskonferenz aus dem Jahr 2020 wird Aufarbeitung verstanden als „die Erfassung von Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche, die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Täter_innen und Betroffenen.“

Aufarbeitungprozesse sollen mehreren Zielen dienen, die die Gemeinsame Erklärung folgendermaßen bestimmt: „Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen, einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen, aus gewonnenen Erkenntnissen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ziehen und einen Beitrag zur kirchlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung leisten.“

Das Verständnis von Aufarbeitung, wie es die Gemeinsame Erklärung formuliert hat, ist auch für den Sachverständigenrat leitend, dessen Schwerpunkte im Bereich von Prävention und Intervention liegen. Gemäß Statut sollen die Erkenntnisse aus der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in seine Arbeit einfließen. Die Etablierung und Weiterentwicklung von Prävention und Intervention sind auf die Erkenntnisse aus den Aufarbeitungsprozesse sowie den Ergebnissen den Aufarbeitungsdynamiken angewiesen. Daher werden die Einsichten diözesaner Aufarbeitungsstudien sowie die Erkenntnisse der MHG-Studie  bei der Entwicklung der Erhebungsinstrumente des Sachverständigenrates sowie der Formulierung für die Weiterentwicklung im Bereich von Prävention und Intervention berücksichtigt. Der fachliche Austausch mit den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen der (Erz-)Diözesen ist ein Bestandteil seiner Arbeit.