Intervention
Intervention bei sexuellem Missbrauch bezeichnet alle gezielten und verbindlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, sexualisierte Gewalt zu erkennen, zu beenden, Betroffene zu schützen und weitere Übergriffe zu verhindern. Sie umfasst sowohl das fachlich begründete Handeln bei Vermutungen und Verdachtsfällen als auch klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und verlässliche Melde- und Beschwerdewege. Zentrales Anliegen ist dabei die konsequente Orientierung am Schutz, an den Rechten und an der Unterstützung der betroffenen Personen sowie die Einbindung geeigneter externer Hilfesysteme.
Die derzeit gültige „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)“ wurde am 24. Januar 2022 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen. Gemäß der Interventionsordnung sind „Betroffene und ihre Angehörigen sowie Nahestehende und Hinterbliebene […] bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen zu unterstützen und zu begleiten. (Präambel).
Intervention bezieht sich darüber hinaus auch auf andere Formen von Gewalt wie geistliche, physische oder psychische Gewalt und verlangt ein ebenso entschiedenes Vorgehen, wenn Machtmissbrauch, Grenzverletzungen oder strukturelle Gefährdungen erkennbar werden. Sie ist somit nicht nur eine reaktive Maßnahme, sondern Ausdruck institutioneller Verantwortung und einer aktiven Schutz- und Verantwortungskultur.
Gemäß dem Statut des Sachverständigenrats soll dieser „die bestehenden Verfahren, Maßnahmen und Prozesse in den Bereichen Prävention und Intervention im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz überprüfen und so ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung der Präventions- und Interventionsordnungen in den (Erz-)Bistümern ermöglichen. Das Monitoring dient der kontinuierlichen Standardisierung und Qualitätssicherung der Bereiche Prävention und Intervention und geht der Frage nach, wie diese Strukturen handlungsleitend bleiben und weiterentwickelt werden können.“