Prävention
Prävention gegen sexuellen Missbrauch ist ein wichtiger Bestand von Prävention gegen Gewalt überhaupt. Prävention soll verhindern, dass es zu (sexueller bzw. sexualisierter) Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen („adults at risk“) kommt. Sie soll außerdem zu professionellem Handlungs- und Orientierungswissen im Falle von Gewalterleben beitragen und damit eine Kultur des achtsamen Miteinanders fördern und stützen.
Gemäß der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) soll Prävention „helfen, sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern und ihnen schnelle und passgenaue Hilfen zukommen zu lassen. Hierzu zählt auch, durch Aufklärung und Wissensvermittlung Täterstrategien zu erkennen, das heißt die Anbahnung und Vorbereitung von Taten zu stören und andauernde Taten zu beenden.“
Am 18. November 2019 hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ beschlossen. Die Rahmenordnung stellt fest, dass dem jeweiligen (Erz-)Bischof die Verantwortung für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt obliegt.
Gemäß dem Statut des Sachverständigenrats soll dieser „die bestehenden Verfahren, Maßnahmen und Prozesse in den Bereichen Prävention und Intervention im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz überprüfen und so ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung der Präventions- und Interventionsordnungen in den (Erz-)Bistümern ermöglichen. Das Monitoring dient der kontinuierlichen Standardisierung und Qualitätssicherung der Bereiche Prävention und Intervention und geht der Frage nach, wie diese Strukturen handlungsleitend bleiben und weiterentwickelt werden können.“