Auftrag

In den vergangenen Jahren sind in allen (Erz-)Bistümern Verfahren, Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention umgesetzt worden: So hat die Deutsche Bischofskonferenz am 18. November 2019 in Würzburg eine Weiterentwicklung der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen. Für den Bereich der Intervention ist im Januar 2022 eine überarbeitete Fassung der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung) beschlossen worden. Der Sachverständigenrat hat eine Chronologie der Ereignisse und Übersicht der Maßnahmen der katholischen Kirchen gegen sexuellen Missbrauch zusammengestellt, die hier zum Download bereitsteht.

Die deutschen Bischöfe haben die bleibende Verantwortung, nachhaltige Strukturen für den Schutz der Würde und Integrität von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu gewährleisten. Mit dieser Zielsetzung hat die Deutsche Bischofskonferenz die Errichtung eines Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen beschlossen. Die Gründung des Sachverständigenrates ist die notwendige Ergänzung und Weiterentwicklung der etablierten Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland. 

Gemäß dem Statut soll der Sachverständigenrat bestehende Strukturen der Prävention und Intervention im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz durch ein Monitoring begleiten. Denn um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, bedarf es einer verbindlichen Umsetzung und Verankerung von Kinderschutzthemen. Um sicherzustellen, dass sich nicht nur das Problembewusstsein verändert, sondern auch das Handeln, ist es unerlässlich, die Entwicklungen in den Bereichen Prävention und Intervention kontinuierlich in den Blick zu nehmen mit dem Ziel, die gemeinsame Grundhaltung und Werteorientierung (Kultur der Achtsamkeit) zu fördern. Das Monitoring durch den Sachverständigenrat zielt auf eine umfassende Darstellung der institutionellen Umsetzung der bisher beschlossenen Maßnahmen und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung. 

Der Sachverständigenrat entwickelt hierzu ein verbindliches Berichtswesen. Die (Erz-)Diözesen stellen dem Sachverständigenrat auf Basis des verbindlichen Berichtswesens die erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung und unterstützen den Sachverständigenrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben. 

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