FAQ

Wie unabhängig ist der Sachverständigenrat von der Kirche?

Der Sachverständigenrat ist nur an den im Statut zur Errichtung eines Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig.

Die Arbeit des Sachverständigenrats zeichnet sich durch die Unabhängigkeit seines Wirkens sowie durch die methodische und inhaltliche Begründung seines Vorgehens aus. Hierbei kann auf das Selbstverständnispapier 2025 des Sachverständigenrats verwiesen werden.

Wie wurden die Mitglieder des Sachverständigenrates ausgewählt?

Die Mitglieder des Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen wurden durch eine unabhängige Auswahlkommission bestimmt. Diese Kommission setzte sich aus fünf erfahrenen Expertinnen und Experten zusammen, denen keine kirchlichen Vertreter angehörten. Zur Benennung der Kommissionsmitglieder wurden die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen, der Weiße Ring e. V. sowie das Deutsche Jugendinstitut e. V. um Unterstützung gebeten.

Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder des Sachverständigenrates ausgewählt?

Zwei Mitglieder des Sachverständigenrates wurden aus der Mitte des Betroffenenbeirates der Deutschen Bischofskonferenz entsandt. Die sieben von der Auswahlkommission gewählten Mitglieder des Sachverständigenrates verfügen über fachliche und berufliche Expertise in Disziplinen, die für die Arbeit des Sachverständigenrates relevant sind. Die Mitglieder gehören verschiedenen Disziplinen und Professionen an mit Expertise im Themenfeld „Sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen“ (z. B. Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie, Kriminalistik) sowie Kenntnisse in den Bereichen Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement. 

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten stehen die von der Auswahlkommission gewählten Mitglieder des Sachverständigenrates nicht in einem weisungsgebundenen Dienstverhältnis zur katholischen Kirche oder haben Führungsverantwortung in der katholischen Kirche.

Die Mitglieder des Sachverständigenrates sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Ersatz für ihre Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten entsprechend dem Bundesreisekostengesetz sowie eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung entsprechend den Regelungen für die Strukturen beim Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission).

Für welchen Zeitraum werden die Mitglieder des Sachverständigenrates berufen und können sie wiedergewählt werden?

Die Mitglieder des Sachverständigenrates werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist möglich.

Wer sind die Mitglieder des Sachverständigenrates?

Der Sachverständigenrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen zwei aus der Mitte des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz in den Sachverständigenrat entsendet werden: 

Prof. Dr. Peer Abilgaard
Artzt für Psychatrie und Psychotherapie. Chefarzt der Klinik für Seelische Gesundheit am Evangelischen Klinikum Gelsenkirchen.

Patrick Bauer
Gefängnisseelsorger; Vorsitzender des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz

Dr. Ralf Bergner-Köther
Psychologischer Psychotherapeut

Professorin Dr. Judith Haase
Professorin für Theorien und Methoden Sozialer Arbeit an der Katholischen Hochschule Münster

Eva Kühne-Hörmann
Staatsministerin a. D. für Justiz (2014 - 2022) und Wissenschaft und Kunst (2009 - 2014)

Prof. Dr. Jörg Maywald
Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz an der Fachhochschule Potsdam

Prof. Dr. Dr. Jochen Sautermeister,
Professor für Moraltheologie an der Universität Bonn; Mitglied des Ethikrates

Claudia Schmidt
stellv. Vorsitzende des Sachverständigenrates; Mitglied des Betroffenenbeirates der Deutschen Bischofskonferenz, der Bistümer Fulda und Limburg und der UKA im Bistum Limburg

Prof.in Dr. Birgit Wagner, 
Professorin für Klinische Psychologie und Verhaltenstherapie an der Medical School Berlin

 

Was sind die Aufgaben des Sachverständigenrates?

Der Sachverständigenrat soll die bestehenden Verfahren, Maßnahmen und Prozesse in den Bereichen Prävention und Intervention im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz überprüfen und so ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung der Präventions- und Interventionsordnungen in den (Erz-)Bistümern ermöglichen. Das Monitoring dient der kontinuierlichen Standardisierung und Qualitätssicherung der Bereiche Prävention und Intervention und geht der Frage nach, wie diese Strukturen handlungsleitend bleiben und weiterentwickelt werden können. Die Erkenntnisse aus der Aufarbeitung in den (Erz-)Diözesen fließen in die Arbeit des Sachverständigenrates ein. Der Sachverständigenrat soll auch bei künftigen Weitungen des Themenfeldes Perspektiven und Umsetzungswege für eine nachhaltig wirksame Prävention und Intervention erarbeiten sowie die politische und gesellschaftliche Debatte um Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen fördern.

Der Sachverständigenrat erstellt jährlich einen Bericht zum Themenfeld „Prävention und Intervention“ für die Deutsche Bischofskonferenz. Gegenstand dieses Jahresberichts ist der Stand der Umsetzung der Verfahren, Maßnahmen und Prozesse in den (Erz-)Diözesen gemäß den Präventions- und Interventionsordnungen. Hierfür entwickelt der Sachverständigenrat ein verbindliches Berichtswesen. Die (Erz-)Diözesen stellen dem Sachverständigenrat auf Basis des verbindlichen Berichtswesens die erforderlichen Daten zur Verfügung.

Der Sachverständigenrat führt zusätzlich zur Datenerhebung nach Absatz 1 jährlich in einem rotierenden Verfahren in mindestens drei (Erz-)Diözesen eine Vor-Ort-Erhebung zum Stand der Umsetzung der Verfahren, Maßnahmen und Prozesse gemäß den Präventions- und Interventionsordnungen durch.

Welche Rolle spielt der Betroffenenbeirat bei der Arbeit des Sachverständigenrates?

Der Sachverständigenrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen zwei aus der Mitte des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz in den Sachverständigenrat entsendet werden. Für diese zwei Mitglieder ist jeweils eine persönliche Stellvertretung aus der Mitte des Betroffenenbeirates zu benennen, um eine konstante Beteiligung von Betroffenen im Sachverständigenrat sicherzustellen.

Die Mitarbeit des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz in diesem Sachverständigenrat schafft eine weitere Ebene der Betroffenenbeteiligung: Die Einbeziehung der Betroffenenperspektive bei der Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen ist unverzichtbar.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates kann einmal jährlich an einer Sitzung des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz teilnehmen. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit dem Betroffenenbeirat durch die Mitgliedschaft zweier entsandter Mitglieder des Betroffenenbeirates gewährleistet.

Können sich Betroffene an den Sachverständigenrat wenden?

Die Mitarbeit des Betroffenenbeirates in diesem Sachverständigenrat schafft eine weitere Ebene der Betroffenenbeteiligung, ist aber nicht für Anträge und Prozesse der Interventionen oder Anerkennung zuständig. Falls Sie Betroffener sind, melden Sie sich bitte bei den unabhängigen Ansprechpersonen der jeweiligen Bistümer oder bei den Interventionsbeauftragten. 

Wie informiert der Sachverständigenrat die Öffentlichkeit über seine Arbeit?

Der Sachverständigenrat erstellt jährlich einen Bericht zum Themenfeld „Prävention und Intervention“ für die Deutsche Bischofskonferenz. Gegenstand dieses Jahresberichts ist der Stand der Umsetzung der Verfahren, Maßnahmen und Prozesse in den (Erz-)Diözesen gemäß den Präventions- und Interventionsordnungen. Dieser Jahresbericht wird auch einen eigenen Teil als Tätigkeitsbericht beinhalten.

Der Bericht wird sowohl digital als PDF-Version als auch in gedruckter Form veröffentlicht und in einer eigenen Schriftenreihe im Nomos-Verlag in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht werden. 

Außerdem dient diese Webseite der Sichtbarkeit der Aktivitäten des Sachverständigenrates.

Wann und wo wird der Jahresbericht veröffentlicht?

Der erste Jahresbericht wird im Laufe des Jahres 2026 veröffentlicht.  Die Jahresberichte werden auf dieser Homepage eingestellt und nachfolgend auch in einer eigenen Schriftenreihe im Nomos-Verlag in deutsch und englisch veröffentlicht.

Wie oft trifft sich der Sachverständigenrat?

Der Sachverständigenrat kommt etwa fünfzehnmal im Jahr zu Sitzungen zusammen. Darüber hinaus arbeitet er in themenspezifischen Arbeitsgruppen sowie in Kleingruppen, insbesondere zur Auswertung der Datenerhebungen.