Interessenerklärungen
Die Mitglieder es Sachverständigenrates haben sich dazu verpflichtet, Interessenerklärungen zu ihren beruflichen Positionen, Beratungstätigkeiten, Mitgliedschaften sowie weiteren relevanten Funktionen im Gremienbüro zu hinterlegen und etwaige Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
Die eingegangenen Erklärungen wurden gesichtet und auf mögliche Interessenkonflikte hin bewertet. Dabei sind keine relevanten Interessenkonflikte festgestellt worden.